Wichtige Informationen

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Update Corona 25.03.2020

Guten Morgen,

die Sonne scheint und es soll wärmer werden.

Unsere Regierung arbeitet gefühlt so viel wie noch nie und alle politisch Verantwortlichen versuchen, allen zu helfen. Es werden derzeit viele gute und auch notwendige Regelungen erlassen. Hier und da sind sicherlich noch Nachbesserungen nötig und einige Regelungen greifen eventuell zu kurz. Ich bin sicher, dass hier weiter gut gearbeitet wird.

Der Deutsche Steuerberaterverband informiert über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Demnach kann eine Entschädigung beantragt werden, wenn man einem Tätigkeitsverbot oder einer Quarantäne unterliegt. Voraussetzung für den Antrag ist ein Bescheid des Gesundheitsamtes. Dieser muss also zwingend beantragt werden.

Die eigentliche Entschädigung muss dann bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Diese kann auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Übersicht über die zuständigen Stellen gefunden werden.

Zum Kurzarbeitergeld:

Anfänglich kursierte die Information, dass auch Minijobber Kurzarbeitergeld erhalten können. Das ist wohl falsch. Nachfragen haben ergeben, das zum jetzigen Stand nur die Mitarbeiter Kurzarbeitergeld erhalten, die auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.

Letztendlich soll ein Gesetz erlassen werden, nachdem unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtversicherungen, Mieten, Darlehnsraten nicht bezahlt werden brauchen, wenn aufgrund der Pandemie keine Liquidität zur Verfügung steht. Sobald es hier genaue Informationen gibt, werden Sie informiert.

Bleiben Sie gesund und uns gewogen!

Uwe Wrobel und sein SuperTeam

Update Corona 24.03.2020

Liebe Mandanten,

in den letzten Tagen ist so viel passiert, es ist schwierig, den Überblick zu behalten.

Auch an uns ist das alles nicht spurlos vorbeigegangen.

Ich danke daher allen meinen Mitarbeiterinnen und dem (einzigen) Mitarbeiter für die tolle Unterstützung. Ich habe das Gefühl, jeder wächst über sich hinaus, um die für uns und unsere Mandanten völlig neue Situation zu meistern.

Auch unsere EDV-Dienstleister, die ckn Computer in Datteln und die DATEV eG arbeiten gefühlt Tag und Nacht, um uns und allen Kollegen mit einer Unmenge von Heimarbeitsplätzen auszustatten. Dadurch wird es uns ermöglicht, uns so gut es geht zu schützen und trotzdem unsere Mandanten zu unterstützen. Danke dafür.

Größten Respekt habe ich vor unseren Mandanten. Vielen wurde von heute auf morgen das Geschäft zu gemacht und die Existenzgrundlage entzogen. Wir alle wissen, dass wir die Lage einige Wochen, aber wohl nicht einige Monate durchhalten können. Dabei die Ruhe zu bewahren, das Beste aus der Situation zu machen und dabei noch an die Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und die übrigen Geschäftspartner zu denken, ist aller Ehren wert.

Nach dieser ultimativen Lobhudelei einige Informationen:

Wir haben nun eine Reihe von Mitarbeitern in das Homeoffice geschickt. Durch Rufumleitung sind die Mitarbeiter über ihre normalen Durchwahlen erreichbar. Auch alle anderen Kommunikationswege funktionieren wie bisher.

In NRW und einigen anderen Bundesländern darf die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auf 0,00 € herabgesetzt werden. Die Finanzämter sind angewiesen, schnell zu erstatten. Wir haben diese Anträge in Rücksprache mit den nach unserer Auffassung betroffenen Unternehmen gestellt. Sollten wir jemanden übersehen haben, ist das der Situation geschuldet. Bitte rufen Sie uns im Zweifel an.

Die Anträge auf Kurzarbeitergeld werden im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen bearbeitet. Fragen hierzu beantworten die Lohnsachbearbeiterinnen gerne. Bitte beachten Sie: Wenn Mitarbeiter gekündigt werden, entfällt nach jetzigem Stand der Anspruch auf Kurzarbeitergeld, diese Mitarbeiter müssen also aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Die Steueranmeldungen müssen nach wie vor pünktlich abgegeben werden. In den betroffenen Fällen stellen wir automatisch Stundungsanträge, damit keine Zahlungen erfolgen müssen.

Stundungsanträge für Nachzahlungen und Vorauszahlungen sowie Herabsetzungsanträge für Ertragsteuern werden in Rücksprache mit Ihnen gestellt. Da wir derzeit nicht alle in Kürze fällig werdenden Nachzahlungen im Blick haben, sprechen Sie uns unbedingt an, falls Sie diese Beträge aufgrund der Krise nicht bezahlen können. Wir werden dann umgehend tätig.

Es liegt ein Gesetzentwurf vor, der Geldzahlungen als Zuschuss vorsieht, wenn Betriebe durch Corona betroffen sind und Liquiditätsengpässe haben:

Vom Bund:

Betriebe von 0 bis 5 Mitarbeiter erhalten 9.000,00 €

Betriebe von 6 bis 10 Mitarbeiter erhalten 15.000,00 €

Vom Land NRW:

Betriebe von 11 bis 50 Mitarbeiter erhalten 25.0000,00 €.

Bitte beachten Sie:

Der Entwurf soll am Mittwoch den Bundestag passieren und am Freitag den Bundesrat. Wohl erst dann steht fest, ob es wirklich so kommt und unter welchen Voraussetzungen die Anträge gestellt werden können. Wir werden Sie informieren.

Nach den §§ 56ff. IfSG (Infektionsschutzgesetzt) kann eine Entschädigung für Verdienstausfall und unter Umständen auch ein Zuschuss zu den Betriebsausgaben gezahlt werden. Ich weiß nicht, ob wir Steuerberater in diesem Punkt beraten dürfen. Ich habe aber keine Recourcen dafür. Bitte wenden Sie sich an Ihre Berufsverbände, die vielleicht helfen können. Wenn uns dazu neue Informationen erreichen. werden wir diese weitergeben.

Wenn Sie bei den Banken Liquiditätsbeihilfen mit Absicherung über die KFW oder NRW Bank beantragen müssen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Bankberater, welche Unterlagen be-nötigt werden. Wir helfen gerne bei der Zusammenstellung und bei notwendigen Berechnungen und Plänen. Die bisherige Erfahrung einzelner Mandanten zeigt, dass es ein langwieriger Prozess ist. Die Banken müssen wohl wie bisher alle Kreditprüfungen vornehmen, was in Krisenzeiten gar nicht so einfach ist. Sobald uns bekannt wird, dass es hier Erleichterungen gibt, informieren wir Sie.

So, ich denke, das Wichtigste ist gesagt. Die Informationen wurden nach bestem Wissen zu-sammengetragen, sind aber mit Sicherheit nicht vollständig und können in Kürze bereits wieder überholt sein. Bitte rufen Sie uns bei Fragen an.

Bleiben Sie gesund und uns gewogen

Uwe Wrobel und sein SuperTeam

Informationen Corona 17.03.2020

Liebe Mandanten,

die Corona-Pandemie stellt uns alle vor bisher nicht gekannte Herausforderungen.

Wir wissen, dass viele von Ihnen mit dem Rücken an der Wand stehen und nicht wissen, wie
die nächsten Tage und Wochen überstanden werden können.
Um Sie bestmöglich zu unterstützen, haben wir Krisenteams gebildet, die sich vorrangig um

die Bereiche

kümmern.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Hilfe benötigen, im Rahmen unserer Möglichkeiten werden
wir auch aktiv auf Sie zukommen.Damit Sie und wir keinen unnötigen Risiken ausgesetzt werden, wollen wir die persönlichen
Kontakte auf ein Minimum beschränken. Selbstverständlich können Pendelordner und andere
Unterlagen wie bisher geholt und gebracht werden. Besprechungen wollen wir aber ab sofort
telefonisch oder per Skype abhalten. Auch per Mail sind wir natürlich erreichbar.Bleiben Sie gesund!Ihr Team Wrobel

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